Donnerstag, 6. Oktober 2016

Stöhnen im Home-Office

Die virtuelle Welt  bietet der Rechtssprechung immer wieder neue Herausforderungen. Ob Whistleblower, Datenklauer oder Cyber-Mobber, ständig ist die Justiz gefordert, Sachverhalte zu beurteilen, die bisweilen seltsam anmuten, aber für die Unversehrtheit der Gesellschaft unabdinglich sind:

Heute stellt sich einer Münchner Richterin der verzwickte Ausgabe, darüber Recht zu sprechen, wann Home-Office-Arbeit aufhört und gewerbliche Unzucht anfängt. Die Münchner Abendzeitung hob dieses Thema sogar auf ihre Titelseite, nachdem sie gestern noch gefordert hatte, dass wir in puncto Heimarbeit am Computer zu anderen, fortschrittlicheren Ländern aufschließen sollten...

Allerdings war ja da die Klage einer Liebes-Dienstleisterin schon anhängig. Die hatte gegen die fristlose Kündigung ihres Vermieters geklagt, weil der ihr gewerblichen Missbrauch  von Wohnraum vorgeworfen hatte.

Dabei hatte die  junge Dame, die gar keine Gunstgewerblerin ist und schon gar nicht auf dem Strich tätig war, gar keine unmittelbar körperliche Arbeit mit nach Hause genommen, sondern ihren wohl tadellosen Körper lediglich auf Kommando vor der Webcam geräkelt. Das alleine ist wohl gar nicht justitiabel, wie die AZ vermeldete. Nachgegangen wurde der Sache, weil die Klägerin offenbar schauspielerisch soviel Spaß an ihrem Tun hatte, dass sie laut in die Kamera jauchzte und stöhnte. Zu laut wie ihre braven Nachbarn monierten... Scheiß Neubauten!

Die Rechtsexperten des Boulevard-Blattes räumten der Sex-Klage keine große Chance auf Erfolg ein. Bei Redaktions-Schluss dieses Blogs, war das Urteil noch nicht verkündet.

Aber so oder so hat der Vorgang bei mir ein wenig Panik ausgelöst. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich mit meiner versauten, altersschlaffen Figur leicht oder überhaupt  nicht bekleidet vor meiner Webcam zu räkeln. Aber mein Gestöhne, wenn ich mich zur Zeit nur ein wenig bewege oder das extatische Jauchzen, wenn ich mich zur Entlastung  nur ein paar Minuten hinlegen kann, wird vermutlich nach dieser Berichterstattung von  meinen durch diesen Lärm belästigten Nachbarn zu einer Sammelklage genutzt werden.

Die Enttäuschung wird allerdings grenzenlos sein, wenn sie dann im Zuge der polizeilichen Ermittlungen von meiner reaktiven Arthritis erfahren...

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