Montag, 22. Januar 2018

Das Kreuz mit dem Kreuz

Mag sein, dass ich als bekennender Agnostiker immer wieder an religiös verursachten Konflikten in der Welt verzweifle. Wenn sie aber quasi vor der Haustür stattfinden, werde ich wütend und hadere mit dem Bigotten.

Ein Richter hat  im Verfahren gegen eines Afghanen  das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen und verursacht damit einen Shit-Storm. Gut, bei uns gibt es kein laizistisches Staatsgefüge wie beispielsweise in Frankreich. Dennoch besteht im aktuellen Deutschen Rechtswesen keine Anordnung, dass religöse Symbole im Gerichtssaal vorschreibt. Ganz im Gegenteil: sie sind vom Prinzip her nur geduldet. Sogar das "so wahr mir Gott helfe" gehört nicht mehr zwingend zum Schwur. Ein einfaches "Ja" auf die Belehrung zur Wahrheitspflicht und die überkonfessionelle Eid-Formel reicht.
Damit ist ein Eid bereits rechtskräftig.
Quelle: sr.onlinde.de

Ein Richter ist in Deutschland der absolute Herrscher im Gerichtssaal, sofern er sich an das geltende Recht und die allgemeinen Regeln im menschliche Umgang hält.

Interessant an dem aktuellen Fall ist, dass die Presse den Vorgang erst hochgeputscht hat und ihm den Beigeschmack gab, hier kusche ein Richter vor dem zunehmend allgegenwärtigen Islam in unserer Gesellschaft.

Erst mit zwei Tagen Verspätung - was er de jure gar nicht müsste - erklärte der Richter seine Maßnahme. Er wollte dem jungen Afghanen klar machen, dass bei deutschen Gerichten, die jeweilige Religion nichts mit dem Urteilsspruch zu tun hat.

In einer Gesellschaft, in der "Jungtürken" vermehrt denken, sie müssten
Frauen den Handschlag verweigern, weil diese unrein seien, war das aus meiner Sicht ein denkwürdiger, richterlicher Akt zur "Leitkultur".

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