Freitag, 13. März 2026

Nachruf auf das Prinzip der "Souveränen Gleichheit"

Quelle: LV 1971
Sehr verehrte Trauergäste. Wie sind auf diesen Trümmerhaufen versammelt, um Abschied zu nehmen von dem, was uns so viele Jahre nach dem Schrecken des Zweiten Weltkriegs Trost und Zuversicht gespendet hat und uns an das prinzipiell Gute in uns Menschen glauben ließ. Der große Böse aus dem Weißen Haus hat es zwar verboten, Beileid am schwelenden Grab zu bekunden, aber das ist nun auch egal!

Ich mache es kurz mit dem langen Leidesweg des Verflossenen, das so oft herausgefordert wurde, aber dann doch trotz mannigfaltiger Störungen und Prüfungen so lange global respektiert wurde. Vom Westfälischen Frieden 1648 und dem philosophischen Manifest von

Quelle: Wikipedia
Hugo Grotius  (1583 - 1645)
 in einem Porträt von
Michel Janz van MIerevelt 1631
Hugo Grotius bis hin zur Charta der Vereinten Nationen 1945 war der Glauben an die Prinzipien des Verstorbene im Wesen unerschütterlich. An die will ich hier ein letztes Mal erinnern:

Da wäre der Regelungsbereich: Es ordnet das Zusammenleben von Staaten, regelt Menschenrechte, Umweltfragen sowie das Verhalten in bewaffneten Konflikten.

An all die Akteure (Völkerrechtssubjekte): Hauptsächlich Staaten, aber auch internationale Organisationen (z. B. UNO).

 Die Verlässlichkeit der manifestierten Rechtsquellen: Völkerrechtliche Verträge: Schriftliche Vereinbarungen zwischen Staaten.

Und auch das Völkergewohnheitsrecht: Ungeschriebene Regeln, die durch andauernde, anerkannte Praxis entstehen.

Warum habt ihr denn sein Grundprinzip immer wieder vergessen? Pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten.

Und das Verbot zwischenstaatlicher Gewalt? Ein Grundsatz, gestärkt durch die UN-Charta.

Vor allem aber Souveräne Gleichheit: Alle Staaten sind rechtlich gleich.

 Ich versage mir heute die Floskel: Ruhe sanft in Frieden!

Vielmehr wünsche ich mir Deine Wiederauferstehung
 - geschundenes Völkerrecht*!

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*Verbindlichkeit? Völkerrecht ist bindend, erfordert jedoch das Bekenntnis der Staaten. In Deutschland ist es über Artikel 25 des Grundgesetzes in die nationale Rechtsordnung integriert. 


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