Dienstag, 28. April 2020

Meist macht Macht mit Masken mehr Mummenschanz






Art. 16
Schutzwaffen- und Vermummungsverbot
(2) Es ist auch verboten,
1.
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung teilzunehmen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2.
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, oder
3.
sich im Anschluss an oder sonst im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen mit anderen zu einem gemeinschaftlichen friedensstörenden Handeln zusammenzuschließen und dabei..

Dies ist ein Zitat aus dem Bayrischen Versammlungsgesetz bezüglich des Tragens von Masken oder Vermummungen... Was für ein fabelhafter juristischer Mummenschanz!

Eigentlich hatte ich mir geschworen,
bis zum Ende aller mit dem
Corona-Virus verbundenen Auflagen
das Glashaus aus
Protest weder zu verlassen,
noch sonstwo in persona
zu erscheinen. 
Im neueren, viralen Sprachgebrauch
nennt man dieses Verhalten
 das "Seehofern"  -zu Ehren
unseres selten überschätzten
Innenministers, der wegen
Covid-19 offenbar gänzlich untergetaucht ist.
Dann sandte mir aber meine
Schwägerin - als Schneidermeisterin
eigentlich in gehobener Damen-Couture
unterwegs - von ihr selbst geschneiderte
Masken in XXXXXL damit
ich endlich die fürsorglichste aller
Ehefrauen zumindest beim
Einkaufen entlaste...



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen