Seit Putin seinen verklausulierten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, droht eine gleichzeitige Aushöhlung moralischer aber vor allem juristischer Standards. Da lässt der Dauerlügner doch tatsächlich die vom Internationalen Strafgerichtshof zur Fahndung ausgeschriebene Maria Lwowa-Belowa per Live-Video zum UN-Sicherheitsrat sprechen. Die sogenannte "Kinderrechtskommissarin" schwadronierte - vor glücklicherweise aus Protest meist leer gebliebenen Sesseln - darüber, was sie den Hunderten auf ihre Anordnung verschleppten ukrainischen Kindern doch "Gutes" getan habe. Sie habe sie so lang schützen wollen, bis die Spezialoperation beendet sei. Kein Wort verliert sie zu den Zwangs-Adoptionen durch Linientreue und die unverzüglich begonnene Umerziehung.
Schamlos präsente Kinderdiebin: Maria Lwowa-Belowa, Nach "Russischer Rechtsaufassung" Kinderrechtsbeauftrage Quelle: Der Bund |
Wenn Kinder im Spiel sind, wird die Empörung immer bis zur Legendenbildung ausgereizt. So entstand schon die biblische Mär vom Kindermord zu Bethlehem durch den das Böse verkörpernden, römischen Statthalter Herodes. Die Russen haben ja auch schon bei Stalin einige Erfahrungen mit dem gezielten Aushungern Ukrainischer Kinder gesammelt.
Kindermord durch Herodes? Seit dem Mittelalter ist das blutige Legende Quelle: wikipedia |
Das ist natürlich etwas, an das im imperialen Größenwahn und der Geschichts-Duselei Putins nicht erinnert wird. Auch die Festsetzung des investigativen US-Journalisten Gershkovich unterstreicht, dass die russische Justiz nicht nur aus Willkür handelt, sondern ganz gezielt die Geiselnahme als Instrument nutzt, um westliche Staaten humanitär unter Druck zu setzen.
Eine vorhersehbare Waffe. Schon kurz nach Kriegsbeginn 2022 warnten Insider davor, dass Deutsche, aber vor allem Russen mit Deutschem Pass, unter generellem Spionageverdacht gestellt als Faustpfand missbraucht werden könnten. Nun hat das Auswärtige Amt die Warnung noch einmal mit dem Hinweis auf das Zensurgesetzt verschärft.
Richard I 1157 - 1199 |
Die teuerste, weil aufwändigste Befreiung von 60 Geiseln leistete sich das Vereinigte Königreich im Konflikt mit dem Äthiopischen Kaiser "Theodor von Abessinien"1867. Hier eine Zusammenfassung des Hamburger Historikers und Politologen Volker Matthies
https://www.deutschlandfunk.de/streng-historisch-100.html
Es erhebt sich ja generell die Frage, ob machtstaatlicher Missbrauch überhaupt einmal neutral justiziabel ist. Wer obsiegt wird nicht angeklagt, schafft sich aber meist eine Sieger-Justiz. Deshalb zum Vergleich, wie das in einer zivilisierten Gesellschaft geahndet wird
Hier zitiere ich von der Website der Strafrecht-Spezialisten Bus, Herz und Grunst:
https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverteidigung/anwalt-straftat-strafgesetzbuch/freiheitsdelikte/geiselnahme/
"Das Gesetz bedroht die Geiselnahme in § 239b Abs.1 StGB in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren. Das bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren möglich ist.
Es gibt aber Fälle, für die eine höhere Strafe vorgesehen ist. Dies ist der Fall, wenn der Täter leichtfertig oder vorsätzlich den Tod des Opfers verursacht (in diesem Fall droht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren)."
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