Gleich vorweg für die Deutschtümler: Dass ich die urdeutsche Schreibweise mit dem i verwende, hat nichts damit zu tun, dass ich im Geiste meines Großvaters plötzlich zum Kaisertreuen oder Reichsbürger mutiert bin. Auch ohne historische Vorbildung aber auch dank meines Vaters habe ich diese Legenden schon als Bub nicht ausstehen können. Weil ja der in der Höhle tief unter den Kyffhäuser-Hügeln* zu derart ewigem Schlaf verdammte "tausendjährige" Kaiser Barbarossa, Friedrich I, de facto am 10. Juni 1190 beim Baden erbärmlich im türkischen Flüsschen Saleph ersoffen ist. Da er der einzige Kaiser blieb, dessen Grab nicht bekannt ist, waren diese ihn umrankenden immer neuen Sagen ein Auslöser für kaiserlich-wilhelminischen Größenwahn und Phantasien einer tausendjährigen Herrschaft eines Deutschen Reiches.
Imperialistischer Größenwahn auf Postkarte |
Das wächst mir doch gleich der Rotbart durch den Fels! Quelle: Tourismusverband Südharz |
Zunächst zum Narrativ, dass die Legalisierung von Konsum und Anbau der Hanfpflanze den Einfluss von Drogenmaffia und sonstigen kriminellen Sucht-Vermittlern einschränken könnte.
Wäre dem so, dann könnte ja die Niederländische Kronprinzessin weiterhin ohne Polizei-Schutz zur Uni gehen. Stattdessen muss das Königshaus hinnehmen, dass die Bedrohung durch die kriminellen Netzwerke virulent ist. Die Benelux-Staaten haben längst den Kampf gegen diese Organisationen verloren. Deren "geschultes" Personal ist nicht nur zahlreicher und besser bezahlt, sondern auch durch seine Brutalität den demokratisch verpflichteten Gesetzeshütern überlegen...
Dass Cannabis mit seinem THC, Tetrahydrocannabinol, bei stetem Konsum über Jahre hinweg die für die Intelligenz sorgenden "Grauen Zellen" minimiert, ist vielfach durch wissenschaftlich Studien belegt.
Sieht als chemische Formel eigentlich ganz harmlose aus: THC |
Es ist auch bekannt, dass Cannabis keine einheitliche Wirkung bei Konsumenten hat. Bei den meisten stimuliert es, aber bei wenigen spielen die Synapsen unter THC-Einfluss mitunter auch verrückt. Das umgangssprachliche "mohndoof" das entstand, weil man im Osten Deutschlands früher Kindern zur Beruhigung Leinenschnuller mit Mohnfüllung verabreichte, trifft also im weitern Sinne auch auf den Sucht-Hanf zu.
Das liest sich so, als sei ich ein Gegner der bedingten Legalisierung. Das ist aber nicht der Fall, denn dann müsste ich auch gegen die viel schwerwiegenderen Süchte nach Fett, Zucker, Alkohol und Tabak sein. Wie hätten denn da frühere SPD- und CDU-Kanzler ohne deren beruhigende Wirkung ihrer Süchte überhaupt regieren können...
Nie ohne meine Zigarette! Bundeskanzler Helmut Schmidt Quelle: SZ |
Die Dampfmaschine des Deutschen Wirtschaftswunders: Bundeskanzler Ludwig Erhard Quelle: LE-Stiftung |
Ohne Zweifel ist Cannabis eine Einstiegsdroge, die bei Menschen mit entsprechenden Charakter-Eigenschaft die Sucht nach noch stärkerer Wirkung entfacht. "Legalise It" war ein Album der Reggea-Ikone Peter Tosh aus dem Jahr 1976, das in Deutschland bis 2006 indiziert war, aber trotzdem weiter munter verkauft wurde. Gerade viele Stars der Unterhaltungsbranche haben jedoch über reichlich gerauchte Tüten, den verhängnisvollen Weg zu LSD, Kokain und Morphium eingeschlagen. Den frühen Tod dann auch noch nur allzu oft offen herausfordernd. Tosh allerdings wurde von einem Bekannten erschossen, der wohl unter Drogeneinfluss Geld von ihm erpressen wollte.
Quelle: adeferene shopping |
Gerade die Nähe zum - jetzt noch - Illegalen macht Cannabis aber auch gefährlich. Wenn das künftige Gesetz in Abstimmung mit der EU den Hasch-Konsum in intelligente Bahnen lenkte, wäre zumindest ein gewisser Druck vom Erwerb durch die Beschaffungs-Kriminalität genommen.
Ältere Menschen werden weder durch THC nicht hirnrissiger oder ungebremst zum Joint greifen. Im Gegenteil werden sie die Schwelle auf Anraten ihres Arztes nur mit Bedacht überschreiten. Suchtgefährdeten hingegen ist grundsätzlich nur therapeutisch durch Entzug zu helfen. Der allgemeine Konsument sollte zumindest volljährig und unter Vorlage seines Ausweises in punkto des Quantums in einer Datenbank erfasst sein. Wer sein gesetzlich geregeltes, reines Kontingent als eine Art Geschäftsidee verschnitten an Minderjährige oder nicht Registrierte weitergäbe, müsste hingegen noch strenger nach jenen Paragraphen zur Rechenschaft gezogen werden, die schon heute fürs Dealen gelten...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen